366 II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft.
rungsgrund nur weiter aufgeschoben und kann fich nicht
anmaaßen, die Erzeugung jener zweyen Reiche von der
Bedingung der Endursachen unabhaͤngig gemacht zu
haben.
Selbst, was die Veraͤnderung betrift, der gewisse
Individuen der organisirten Gattungen zufaͤlligerweise
unterworfen werden, wenn man findet, daß ihr so ab⸗
geaͤnderter Charakter erblich und in die Zeugungskraft
aufgenommen wird, kann nicht fuͤglich anders als gele⸗
gentliche Entwickelung einer in der Species urspruͤnglich
vorhandenen zweckmaͤßigen Anlage, zur Selbsterhaltung
der Art, beurtheilt werden; weil das Zeugen seines glei⸗
chen, bey der durchgaͤngigen inneren Zweckmaͤßigkeit
eines organisirten Wesens, mit der Bedingung nichts
in die Zeugungskraft aufzunehmen, was nicht auch in
einem solchen System von Zwecken zu einer der unent⸗
nisches aus einem andern Organischen, ob zwar unter dieser
Art Wesen speeifisch von ihm unterschiedenen, erzeugt
wurde, z. B. wenn gewisse Wasserthiere sich nach uundl nach
zu Sumpfthieren und aus diesen, nach einigen Zeugungen
zu Landthieren ausbildeten. Apriori im Urtheile der blo—
ßen Vernunft widerstreitet sich das nicht. Allein die Er—⸗
fahrung zeigt davon kein Beyspiel, nach der vielmehr alle
Zeugung, die wir kennen, generatio homonima ist, nicht
blos vniuoca, im Gegensatz mit der Zeugung aus unorga⸗
nisirtem Stoöffe, sondern auch nie in der Organisation selbst
mit dem Erzeugenden gleichartiges Produet hervorbringt,
und die geueratio heteranima, so weit unsere Erfahrungs⸗
fahrungskenntnis der Natur reicht, nirgend angetroffen wird.
—X
nitteten urhrune
huhen is. Denr
—I
wehrere Gtoͤcked
hm eben so zu
hen, und das
sten Wesen ni
uung deselhen
moͤßte dadurch
den, und ledi
wehr kennen)
Hume
hhe Neturzwer
lung deier
roͤthig inden
Rechtesraen
—
shaften /delcht
—
zwechmaͤfig in
len. Mlein d
—
— —
—
hahftoge nach
Nunigfalr
n, da denn