Einleitung.“
Urtheilskraft die Bedingungen bestimmt an, unter denen
etwas . B. ein organisirter Koͤrper) nach der Idee ei⸗
nes Zweks der Natur zu beurtheilen sey, kann aber keinen
Grundsatz aus dem Begriffe der Natur, als Gegenstan⸗
de der Erfahrung, fuͤr die Befugnis anfuͤhren, ihr eine
Beziehung auf Zwecke a priori beyzulegen, und auch nur
unbestimmt dergleichen von der wirklichen Erfahrung an
solchen Producten annezuhmen; davon der Grund ist, daß
viele besondere Erfahrungen angestellt und unter der Ein⸗
heit ihres Princips betrachtet werden muͤssen, um eine
objective Zweckmaͤßigkeit an einem gewissen Gegenstande
nur empirisch erkennen zu koͤnnen. — Die aͤsthetische
Urtheilskraft ist also ein besonderes Vermoͤgen Dinge nach
einer Regel, aber nicht nach Begriffen zu beurtheilen.
Die teleologische ist kein besonderes Vermoͤgen , sondern
nur die reflectirende Urtheilskraft uͤberhaupt, so fern sie
wie uͤberall im theoretischen Erkenntnisse nach Begriffen,
aber in Ansehung gewisser Gegenstaͤnde der Natur nach
besonderen Principien naͤmlich einer blos reflectirenden
nicht Objecte bestimmenden Urtheilskraft verfaͤhrt, also
ihrer Anwendung nach zum theoretischen Theile der Phi⸗
losophie gehoͤret, und der besonderen Principien wegen,
die nicht, wie es in einer Doctrin seyn muß, bestim⸗
mend sind, auch einen besonderen Theil der Critik aus⸗
machen muß; anstatt daß die aͤsthetische Urtheilskraft zum
Erkenntnis ihrer Gegenstaͤnde nichts beytraͤgt und also
nur zur Critik des urtheilenden Subjects und der Er—
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